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Inhalte der Datenschutzerklärung

In einer Datenschutzerklärung gehören neben dem allgemeinen Teil (was ist die Datenschutzerklärung, wer ist für die Datenschutzerklärung verantwortlich, gibt es einen Datenschutzbeauftragten) alle Dienste und Tools, die personenbezogene Daten von Dritten erheben, speichern oder übermitteln.

Das betrifft – abhängig von der Nutzung – zum Beispiel folgende Dienste:

  • Analyse- und Trackingtools wie Google Analytics, eTracker, WordPress Statistik, Matomo
  • Social Media Plugins von Facebook, X, Instagram, LinkedIn, XING
  • Hoster wie Alfahosting, IONOS, Strato, Shopify, WIX, Hetzner, Jimdo
  • Cookie Consent Tools wie Usercentrics, Borlabs Cookie, Cookiebot, CCM19
  • Kommunikation über Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder Messenger wie WhatsApp
  • Dienste für Umfragen und Formulare wie Typeform, Google Forms, Jotform
  • Chatbots wie Chatfuel, ManyChat, OMQ, TARS, Salesforce Chatbot
  • Dienste für Terminvereinbarungen wie Calendly, eTermin, Acuity Scheduling
  • Newsletter und E-Mail-Marketing-Tools wie Mailchimp, ActiveCampaign, Mailjet, CleverReach, Brevo
  • Sonstige Plugins und Tools wie YouTube, Vimeo, Google Fonts, Google Maps, Google reCAPTCHA, Spotify, Zendesk, Webinaris
  • Affiliate Marketing-Programme wie das Amazon Partnerprogramm, AWIN, eRecht24 Affiliate-Programm
  • Zahlungsanbieter wie Stripe, Paydirekt, PayOne, Google Pay, Klarna, Apple Pay (auch: Abwicklung über Digistore24 oder elopage)
  • Konferenz-Tools wie Zoom, Whereby, ClickMeeting, Google Hangouts, Jitsi Meet

Das sind nur einige Beispiele für Dienste, die in die Datenschutzerklärung einer rechtssicheren Website gehören. Welche davon in der eigenen Datenschutzerklärung aufgeführt werden müssen, hängt davon ab, welche konkreten Dienste und Tools verwendet werden.

Kann ich Dienste und Tools auch schon angeben, wenn ich sie noch nicht verwende?

Nein, das ist nicht empfehlenswert. Geben Sie in Ihrer Datenschutzerklärung nur die Tools und Dienste an, die Sie auch verwenden. Möchten Sie ein Tool perspektivisch durch ein anderes ersetzen, aktualisieren Sie zum entsprechenden Zeitpunkt einfach die Datenschutzerklärung.

Tools und Dienste vorsorglich mit aufzunehmen, weil Sie diese zukünftig einsetzen möchten, das aber aktuell noch nicht tun, verstößt hingegen gegen den Sinn der Datenschutzerklärung und macht diese unsicher. Verzichten Sie daher darauf. Gleiches gilt für Tools, die Sie nicht mehr einsetzen.

Quelle: eRecht24 | Mitgliederbereich

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